Donnerstag, 18. April 2024
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Bundesrat will gegen Gaffer vorgehen

Berlin – Gaffer müssen künftig mit Strafe rechnen. Im Bundesrat wurde am Freitag ein entsprechender Gesetzentwurf vorgestellt. Ein neuer Strafparagraf soll eingeführt und ein bestehender erweitert werden, um Schaulustige von Unfallstellen fernzuhalten.  

Mit dem Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen und Berlin sollen bisherige Regelungslücken geschlossen werden. Das bisherige Persönlichkeitsrecht schloss verstorbene Personen nicht ein.

Deswegen verstößt die Aufnahme von toten Unfallopfern bislang nicht gegen das Persönlichkeitsrecht und ist somit nicht strafbar. Der Schutzbereich des Paragrafen 201a StGB (Strafgesetzbuch) soll deshalb auf verstorbene Personen ausgeweitet werden.

 

Ebenso ist die Einführung eines neuen Paragrafen 115 StGB-E geplant. Personen, die Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes behindern, müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Ausdrücklich nimmt der Entwurf auch das Stehen- oder Sitzenbleiben an Zugängen zur Unfallstelle auf und will es unter Strafe stellen.

Bisher galt es nur als strafbar, wenn Rettungsarbeiten durch Gewalt oder Androhung von Gewalt behindert wurden. Die neue Regelung will den Straftatbestand auch auf Schaulustige ausdehnen. Der Bundesrat hat den Entwurf an den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Dort wird er von den Fraktionen beraten und zur Abstimmung vorgestellt.

Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Harmut Ziebs, begrüßt den Vorstoß. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass das Gesetz nur ein Teil der Lösung ist. „Wir brauchen eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Leid von Unfallopfern – da besteht Nachhilfebedarf. Gesetzesänderungen sind als flankierende Maßnahmen sinnvoll, reichen aber alleine nicht aus.“

Der DFV will deshalb mit Verantwortlichen aus der Politik, dem Bevölkerungsschutz, den Strafverfolgungsbehörden und den Medien gemeinsam an einem ganzheitlichen Konzept gegen Gaffer arbeiten.

 

© feuerwehrmagazin.de

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